Ulrich Sachsse

Recht und Trauma www.blumenwiesen.org Monika Kreusel

Monika Kreusel

In diesem neuen Bereich unserer Homepage soll es um verschiedende Fragen gehen, die das Thema 'Trauma und Recht betreffen. Wesentlich dabei ist insbesondere der Anspruch von früh und komplex traumatiserten Menschen, die unter einer Borderline-Persönlichkeitsstörung, einer Dissoziativen Identitätsstörung oder auch einer schizotypischen Persönlichkeitsstörung leiden, auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).

Insgesamt geht es in diesem Bereich 'Recht und Trauma' um folgendes:

  • Was erwartet mich im OEG-Verfahren? Muß ich die Täter alle namentlich nennen, auch wenn es Angehörige sind? Werden sie davon erfahren?
  • Werden in einem OEG-Verfahren oder auch in einem möglichen Strafverfahren psychische Störungen wie die Borderline-Persönlichkeitsstörung, die Dissoziative Identitätsstörung oder auch die schizotypische Persönlichkeitsstörung als mögliche Überlebensstrategien nach einer frühen anhaltenden und komplexen Traumatiserung anerkannt und ernstgenommen?
  • Welches Bild haben Ermittlungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft oder Justizbehörden von den Betroffenen? Kann ich eine Anzeige gegen den oder die Täter riskieren, wenn ich eine Borderline-Störung, eine Dissoziative Identitätsstörung oder auch eine schizotypische Persönlichkeitsstörung habe? Kann ich damit rechnen, ernstgenommen zu werden?Wird man mir überhaupt glauben?
  • Kann mir ein OEG- oder ein Ermittlungsverfahren oder gar ein Prozeß psychisch schaden?
  • Was genau erwartet mich in einem Ermittlungsverfahren oder in einem Prozeß?
  • Welche finaziellen Hilfen gibt es für mich, wenn ich aufgrund meiner traumabedingten psychischen Störung oder Erkrankung langfristig oder auch vorübergehnd nicht mehr arbeiten kann? Wie wird 'das Amt' meine Situation auffassen?
  • Wie relevant kann für mich das gesetzliche Betreuungsrecht werden? Kann ich zu einer Betreuung gegen meinen Willen gezwungen werden? Welches Mitspracherecht habe ich?
  • Welche Möglichkeiten ambulanter Hilfen gibt es für mich, wenn ich aufgrund meiner Überlebensstrategie aus der Kindheit, die früher hilfreich war und die zur psychischen Störung wurde und ich aufgrunddessen heute als Erwachsene schwerbehindert bin und regelmäßige Unterstützung brauche?
  • In welchen Situationen kann mir ein Schwerbehindertenausweis wirklich eine Erleichterung bringen und wo kann er hinderlich oder vielleicht sogar schädlich sein?
  • Welche Situation kann für mich entstehen, wenn ich mich infolge meiner psychischen Störung verschulde? Kann dies ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen für mich haben?





Dies alles sind Fragen, die für Betroffene von großer Bedeutung sein können und wir werden uns daranmachen und diese Fragen soweit wie möglich zu beantworten. Dabei laden wir auch gerne Fachleute aus Polizei- oder Justizbehörden, Juristen und Sachbearbeiter oder Sozialarbeiter ein, sich daran aktiv zu beteiligen. Damit wollen wir auch darüberhinaus zu einer weitergehenderen Vernetzung beitragen.



Einige empfohlene Links:

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Zuletzt aktualisiert am 12.07.2008

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